Der Kampf des Vereins
Was möchte das Bezirksamt
Wie viele von Euch bereits wissen, versuchen wir als Verein weiterhin herauszufinden, was mit den Geldern die uns zugesagt worden sind geworden ist. Glücklicherweise gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz, welches jedem Bürger die Möglichkeit gibt die entsprechenden Akten die über einen bestimmten Fall entstanden sind, einzusehen. Dieses Informationsfreiheitsgesetz haben wir uns zu nutze gemacht und um Akteneinsicht gebeten. Bedauerlicherweise müssen dem Bezirksamt Akten verloren gegangen sein, da unsere Akte mit einem eigentlichen Umfang von mehreren 100 Seiten auf ein Minimum von 15 Seiten geschrumpft ist. Für eine solche Akteneinsicht sind uns trotz fehlender Unterlagen die Gesamtkosten von rund 70 Euro berechnet worden. Aus diesem Grund baten wir Herrn Knörr zu klären, wer für die Dokumentenbereitstellung verantwortlich war. "Die Sichtung der Akte war erwartungsgemäß deprimierend. Zum Teil doppelte Seiten, zum Teil fehlten Folgeseiten von einem Schreiben. 12 Seiten befassten sich mit unserer Anforderung zu unserer Akteneinsicht die wir zwangsweise schon kannten, 18 Seiten mit hauseigenen Schreiben zu unserer Anforderung die nichts mit dem Sinn des Gesetzes zu tun hatten. Lediglich 13 Seiten zum Sachverhalt, davon 4 Seiten vom BZA und eine Seite vom Bund bzw. eine von 3. Seite.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich vertraulich 2 Aktenordner mit mehreren hundert Blättern einsehen durfte. Daraus ergab sich die Befürchtung, dass Dokumente unsererseits zur positive zur Entscheidungsfindung nicht mehr in den Akten sind. Wir lassen prüfen, ob wir unseren Wissensstand in Kopie auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Die Akteneinsicht war unnötig, da nicht eine der gestellten Anforderungen erfüllt wurde. Die vollständige Akteneinsicht wurde uns Nicht gewährt. Wir bitten Sie bis zum 25.10.2008 uns die vollständige Akteneinsicht zu gewähren.
Sollten die vollständige Akteneinsicht nicht bis zum o.g. Datum geschehen sein, sind wir dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
Für die beiden begleitenden ehrenamtlichen Mitarbeiter war nur das schreiben der Kulturamtsleiterin Frau Tyrolph vom 03.01.2007 neu, aus dem hervorging, dass Sie zu keiner Zeit mit dem Vorgang über die Vergabe unserer Fördermittel aus dem Fond „Aufbau Ost – Kultur“ und dies als Amtsleiterin für Kultur involviert war. Allein dies ist nicht nachvollziehbar hatte aber einen Sinn.
Miteinander und nicht gegeneinander muss die Zielrichtung, damit sich keine Rechtsextremen über die Arbeit des BZA freuen können. "
auf jeden Fall fragen wir nach..
Da bis gestern keine Reaktion wenden wir uns an die Bezirksverordnetenversammlung als Kontrollorgan der bezirklichen Politik mit öffentlichen Fragen:
- Ist dem Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes genüge getan, wenn wir wissendlich von hunderten Seiten Aktenmaterial nur 16 relevanten offiziell einsehen konnten, die zum Teil doppelt oder unvollständig waren?
- Bei dieser Akteneinsicht stellte sich heraus, dass bei der Weitervergabe von Bundesfördermitteln aus dem Fond „Aufbau Ost – Kultur“ die zuständige Kulturamtsleiterin zu keiner Zeit involviert war, warum nicht?
- Wer trägt die Verantwortung, wenn wir beweisen können, dass Aktenmaterial vernichtet wurden, um im Zusammenhang mit der lang angestrebten Zwangsräumung unseres Jugend-Objektes/-Projektes „Für Toleranz – Gegen Gewalt“, das zu vollenden was Rechtsradikale mit Überfällen und Glasbruch nicht geschafft haben?
Es ist sicherlich nicht schön, dass die Nazis gegen uns agieren [2.462 KB]
, doch schlimmer ist es, dass der Bezirk die Arbeit dieser vollendet - bewußt oder auch unbewußt! Insbesondere ist dies Doppelzüngig, da auf Demonstrationen gegen Rechts [2.038 KB]
ein NPD - Verbot verlangt wird. (schaut Euch ruhig die Artikel an, sind verlinkt)

